Betreuungs– und Entlastungsleistungen

Zusatzleistungen nach §45b SGB XI

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI, sind zweckgebundene Leistungen die von der Krankenkasse bezahlt werden. das heißt, jeder Leistung muss ein bestimmter Zweck zugeordnet werden. Das können zum Beispiel Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder auch Verhinderungspflege sein.

Darüber hinaus gibt es auch Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, die abrechenbar sind. Zum Beispiel Betreuungsdienstleistungen oder Leistungen zur unterstützenden Anleitung pflegender Anehöriger.

Wor beraten Sie gerne zu diesem Thema. Rufen Sie uns einfach an.

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Beaufsichtigungen und Begleitung

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Mobilisationstraining

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Einkaufshilfe

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Grundpflegerische Hilfen

Was uns ausmacht

Ihr Pflegedienst in Weinheim und Mannheim

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Wir fördern ein selbstständiges Leben

Die Antriebsquelle unserer Arbeit ist Ihre Selbstständigkeit. Was wir damit meinen? Ganz einfach die Möglichkeit, auch noch im hohen Alter oder in Krankheit ein selbst bestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen zu können.

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Der Mensch im Mittelpunkt

Wir sehen unsere Arbeit als eine Aufgabe, von Mensch zu Mensch tätig zu sein mit dem Ziel, eine größtmögliche individuelle Versorgung in der häuslichen Umgebung zu gewährleisten. Dabei stellen wir das körperliche und seelische Wohl der Menschen, die sich uns anvertrauen, in den Mittelpunkt.